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   LSG Sachsen-Anhalt, 18.04.2013 - L 5 AS 90/12   

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LSG Sachsen-Anhalt, 18.04.2013 - L 5 AS 90/12 (https://dejure.org/2013,20269)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18.04.2013 - L 5 AS 90/12 (https://dejure.org/2013,20269)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18. April 2013 - L 5 AS 90/12 (https://dejure.org/2013,20269)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 15 Abs 1 S 6 SGB 2, § 15 Abs 1 S 2 SGB 2, § 16 Abs 1 SGB 2, § 2 Abs 1 S 2 SGB 2, § 33 Abs 1 SGB 10
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsvereinbarung ersetzender Verwaltungsakt - Anforderungen an Inhalt und Bestimmtheit des Verwaltungsakts - zulässige Regelungen - Bewerbungsaktivitäten und Teilnahme an Fördermaßnahme - Rechtswidrigkeit eines ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an einen die Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt (hier: Zumutbarkeit von drei Bewerbungen pro Monat mit Nachweispflicht und Teilnahme an einer Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsgelegenheit; Bewerbung; Handlungspflicht; Eingliederungsvereinbarung; Eingliederungsvereinbarung ersetzender Verwaltungsakt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 13/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Rechtsanspruch auf Abschluss einer

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 18.04.2013 - L 5 AS 90/12
    Es kann offenbleiben, ob sie als Anfechtungsklage (vgl. BSG, Urteil vom 22. September 2009 - B 4 AS 13/09 R - Rn. 21, juris) oder - soweit der angefochtene Bescheid als erledigt angesehen werden muss - als Fortsetzungsfeststellungsklage (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 4. Oktober 2012 - L 5 AS 354/09 - juris) zulässig ist.

    Es kann offen bleiben, ob - wie das SG in Übereinstimmung mit dem BSG angenommen hat - dem Beklagten die Möglichkeit eines Vorgehens nach § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II schon dann zusteht, wenn sie als der besser geeignete Weg erscheint (BSG, Urteil vom 22. September 2009 - B 4 AS 13/09 R - Rn. 16, juris), oder ob zuvor eine erfolglose Verhandlungsphase stattgefunden haben muss (Berlit in Münder, Lehr- und Praxiskommentar SGB II, 4. Aufl. 2011, § 15 Rn. 43).

    Der Grundsicherungsträger treffe eine nicht justiziable Opportunitätsentscheidung darüber, welchen Verfahrensweg er zur Erfüllung des Ziels der Eingliederung des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen wähle, ohne dass der erwerbsfähige Hilfebedürftige dadurch einen Rechtsverlust erleide (BSG, Urteil vom 22. September 2009 - B 4 AS 13/09 R - Rn. 13, juris).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 18.04.2013 - L 5 AS 89/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsvereinbarung ersetzender

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 18.04.2013 - L 5 AS 90/12
    Hiergegen erhob der Kläger am 7. Dezember 2009 Klage beim Sozialgericht Magdeburg - SG - (S 12 AS 3617/09 / L 5 AS 89/12).

    Vor dem Hintergrund der Verweigerungshaltung durch den Kläger, die sich auch in dem bereits anhängigen Klageverfahren beim SG (S 12 AS 3617/09 / L 5 AS 89/12) zeigt, war nicht zu fordern, dass vor dem Erlass des hier streitigen Verwaltungsakts in eine längere Verhandlungsphase eingetreten werden musste.

  • BSG, 14.02.2013 - B 14 AS 195/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsvereinbarung - Rechtswidrigkeit

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 18.04.2013 - L 5 AS 90/12
    Demgegenüber geht der 14. Senat des Bundessozialgerichts ausweislich des Terminsberichts vom 15. Februar 2013 (B 14 AS 195/11 R, noch nicht veröffentlicht) offenbar davon aus, dass Ermessenerwägungen jedenfalls dann zu treffen sind, wenn der angefochtene Verwaltungsakt zehn Monate gilt.
  • BSG, 20.10.2005 - B 7a AL 18/05 R

    Rücknahme bzw Aufhebung der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 18.04.2013 - L 5 AS 90/12
    Vor dem Hintergrund, dass einem Arbeitslosen im Rahmen der Beschäftigungssuche nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung (SGB III) Eigenbemühungen in Form von zwei Bewerbungen pro Woche auferlegt werden können (BSG, Urteil vom 20. Oktober 2005 - B 7a AL 18/05 R - Rn. 29 juris), ist die Verpflichtung des Klägers, sich innerhalb von sechs Monaten bei zwei bis drei Arbeitgebern zu bewerben, nicht zu beanstanden.
  • LSG Baden-Württemberg, 14.07.2010 - L 3 AS 4018/09
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 18.04.2013 - L 5 AS 90/12
    Als vereinbarungsfähige Leistungen zur Eingliederung kommen aufgrund von § 53 Abs. 2 SGB X nur solche in Betracht, die im Ermessen des Trägers stehen, auf die also kein Rechtsanspruch besteht (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14. Juli 2010 - L 3 AS 4018/09 - juris; Berlit a.a.O., § 15 Rn. 22).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 04.10.2012 - L 5 AS 354/09

    Zulässigkeit einer Fortfestsetzungsklage nach Erledigung des zugrundeliegenden

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 18.04.2013 - L 5 AS 90/12
    Es kann offenbleiben, ob sie als Anfechtungsklage (vgl. BSG, Urteil vom 22. September 2009 - B 4 AS 13/09 R - Rn. 21, juris) oder - soweit der angefochtene Bescheid als erledigt angesehen werden muss - als Fortsetzungsfeststellungsklage (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 4. Oktober 2012 - L 5 AS 354/09 - juris) zulässig ist.
  • SG Gießen, 10.10.2016 - S 27 AS 654/16

    Es besteht prinzipiell ein Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Anordnung

    Die Gegenleistung des Antragstellers ist nach Anzahl der Bewerbungen (vgl. hierzu Hessisches LSG, Beschluss vom 30.07.2013 - L 9 AS 490/13 B ER -, [...], Rn. 10) und Art des Nachweises konkret bezeichnet (vgl. hierzu LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18.04.2013 - L 5 AS 90/12 -, [...]).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 18.04.2013 - L 5 AS 91/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsvereinbarung ersetzender

    Hiergegen erhob der Kläger am 16. März 2010 Klage beim SG (S 12 AS 858/10 / L 5 AS 90/12).

    Vor dem Hintergrund der Verweigerungshaltung durch den Kläger, die sich auch in den bereits anhängigen Klageverfahren beim SG (S 12 AS 3617/09 / L 5 AS 89/12 sowie S 12 AS 858/10 / L 5 AS 90/12) zeigt, war nicht zu fordern, dass vor dem Erlass des hier streitigen Verwaltungsakts erneut in eine weitere Verhandlungsphase eingetreten werden musste.

  • SG Aachen, 16.06.2015 - S 14 AS 513/15

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Sanktions- und Aufhebungsentscheidung in

    Vor dem Hintergrund, dass einem Arbeitslosen im Rahmen der Beschäftigungssuche nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung (SGB III) Eigenbemühungen in Form von zwei Bewerbungen pro Woche (für die Dauer von zwei Monaten) auferlegt werden können (BSG, Urteil vom 20. Oktober 2005 - B 7a AL 18/05 R - Rn. 29 juris; vgl. auch Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18. April 2013 - L 5 AS 90/12 -, Rn. 29, juris) ist die Verpflichtung des Antragstellers, sich monatlich (über sechs Monate) bei sechs Arbeitgebern zu bewerben, nicht als unverhältnismäßig zu beanstanden.

    Es besteht ein Bedürfnis, die Förderungsmaßnahmen zunächst allgemeiner zu formulieren (Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18. April 2013 - L 5 AS 90/12 -, Rn. 27, juris; vgl. Kador, in: Eicher, SGB II, 3. Aufl., 2013, § 15 Rn. 39).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 18.04.2013 - L 5 AS 89/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsvereinbarung ersetzender

    In einer weiteren Eingliederungsvereinbarung, die wiederum durch Verwaltungsakt vom 14. Dezember 2009 ersetzt wurde, ist dann auch eine konkrete Maßnahme ("Eingliederungsstrategien und Berufswegplanung") aufgeführt (vgl. Urteil des Senats vom 18. April 2013 - L 5 AS 90/12 -).
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